KfW-Effizienzhaus
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kfW) hat für Ihre Förderprogramme im Moment vier unterchiedliche Standards festgelegt:
KfW-Effizienzhaus 55:
Der Jahresheizwärmebedarf darf 55% des zu erreichenden Wertes, der für Neubauten nach der ENEV 2009 vorgeschieben ist, nicht überschreiten. Der Tranmissionswärmeverlust, d.h. der Energieverlust, der durch die äußere Hülle des Gebäudes verloren geht, muß den vorgeschriebenen Wert für Neubauten um 30% unterschreiten.
KfW-Effizienzhaus 70:
Der Jahresheizwärmebedarf darf 85% des zu erreichenden Wertes, der für Neubauten nach der ENEV 2009 vorgeschieben ist, nicht überschreiten. Der Tranmissionswärmeverlust, d.h. der Energieverlust, der durch die äußere Hülle des Gebäudes verloren geht, muß den vorgeschriebenen Wert für Neubauten um 15% unterschreiten.
KfW-Effizienzhaus 85:
Der Jahresheizwärmebedarf darf 85% des zu erreichenden Wertes, der für Neubauten nach der ENEV 2009 vorgeschieben ist, nicht überschreiten. Der Tranmissionswärmeverlust, d.h. der Energieverlust, der durch die äußere Hülle des Gebäudes verloren geht, muß den vorgeschriebenen Wert für Neubauten entsprechen.
KfW-Effizienzhaus 100:
Der Jahresheizwärmebedarf darf 100% des zu erreichenden Wertes, der für Neubauten nach der ENEV 2009 vorgeschieben ist, nicht überschreiten. Der Tranmissionswärmeverlust, d.h. der Energieverlust, der durch die äußere Hülle des Gebäudes verloren geht, darf den vorgeschriebenen Wert für Neubauten um maximal 15% überschreiten.
KfW-Effizienzhaus 115:
Der Jahresheizwärmebedarf darf 115% des zu erreichenden Wertes, der für Neubauten nach der ENEV 2009 vorgeschieben ist, nicht überschreiten. Der Tranmissionswärmeverlust, d.h. der Energieverlust, der durch die äußere Hülle des Gebäudes verloren geht, darf den vorgeschriebenen Wert für Neubauten um maximal 30% überschreiten.
KfW-Effizienzhaus Denkmal:
Der Jahresheizwärmebedarf darf 160% des zu erreichenden Wertes, der für Neubauten nach der ENEV 2009 vorgeschieben ist, nicht überschreiten. Der Tranmissionswärmeverlust, d.h. der Energieverlust, der durch die äußere Hülle des Gebäudes verloren geht, darf den vorgeschriebenen Wert für Neubauten um maximal 75% überschreiten oder es wird nachgewiesen daß alle möglichen Maßnahmen zur Reduzierung von Energieverlusten an der Gebäudehülle vorgenommen wurden.