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Energieausweis

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Der Energieausweis dient der energetischen Bewertung von Gebäuden, er ist bei Neubauten und Altbauten Käufern und Mietern auf verlangen vorzulegen.
Für die Berechnung des Energiebedarfs sind zwei Verfahren zulässig: Berechnung nach dem bisherigen Verbrauch der letzten drei jahre, oder nach einer energetischen Bewertung und Berechnung des Gebäudes.

weiterführende Informationen zum Energieausweis:

Deutsche Energieagentur, dena

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung